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Zuständige Behörde für 18556 Altenkirchen

Angelegenheit: Zentrale Vollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zentrale Vollstreckungssachen in 18556 Altenkirchen ist:

Amtsgericht Neubrandenburg - Zentrales Vollstreckungsgericht -

Justiz-Id: N1105R


  • Behörde: Amtsgericht Neubrandenburg - Zentrales Vollstreckungsgericht -
  • Anschrift: Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg
  • Postanschrift: Postfach 11 01 39, 17041 Neubrandenburg
  • Telefon: 0395 5444-0
  • Fax: 0395 5444-425
  • E-Mail: verwaltung@ag-neubrandenburg.mv-justiz.de

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Zentrale Vollstreckungssachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die die zentrale Durchsetzung von Geldforderungen betreffen. Diese Verfahren werden häufig von speziellen zentralen Vollstreckungsgerichten oder -stellen abgewickelt und dienen der effizienten Bearbeitung von Zwangsvollstreckungen, wie der Pfändung von Konten, Löhnen oder anderen Vermögenswerten. Ziel der zentralen Vollstreckungssachen ist es, eine schnelle und effektive Eintreibung von Schulden sicherzustellen und den Gläubigern zu ihrem Recht zu verhelfen, während die Rechte der Schuldner geschützt werden.