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Zuständige Behörde für 29462 Wustrow (Wendland)
Angelegenheit: Zentrale Vollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zentrale Vollstreckungssachen in 29462 Wustrow (Wendland) ist:
Amtsgericht Goslar - Zentrales Vollstreckungsgericht -
Justiz-Id: P1104R
- Behörde: Amtsgericht Goslar - Zentrales Vollstreckungsgericht -
- Anschrift: Kaiserbleek 8, 38640 Goslar
- Postanschrift: Postfach 11 80, 38601 Goslar
- Telefon: 05321 705-234
- Fax: 05321 705-242
- E-Mail: aggs-zevo@justiz.niedersachsen.de
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Zentrale Vollstreckungssachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die die zentrale Durchsetzung von Geldforderungen betreffen. Diese Verfahren werden häufig von speziellen zentralen Vollstreckungsgerichten oder -stellen abgewickelt und dienen der effizienten Bearbeitung von Zwangsvollstreckungen, wie der Pfändung von Konten, Löhnen oder anderen Vermögenswerten. Ziel der zentralen Vollstreckungssachen ist es, eine schnelle und effektive Eintreibung von Schulden sicherzustellen und den Gläubigern zu ihrem Recht zu verhelfen, während die Rechte der Schuldner geschützt werden.