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Zuständige Behörde für 66539 Neunkirchen

Angelegenheit: Zentrale Vollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zentrale Vollstreckungssachen in 66539 Neunkirchen ist:

Amtsgericht Saarbrücken - Zentrales Vollstreckungsgericht -

Justiz-Id: V1109R


  • Behörde: Amtsgericht Saarbrücken - Zentrales Vollstreckungsgericht -
  • Anschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 13, 66119 Saarbrücken
  • Postanschrift: 66104 Saarbrücken
  • Telefon: 0681 501-05
  • Fax: 0681 501-5600
  • E-Mail: poststelle@agsb.justiz.saarland.de

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Zentrale Vollstreckungssachen beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die die zentrale Durchsetzung von Geldforderungen betreffen. Diese Verfahren werden häufig von speziellen zentralen Vollstreckungsgerichten oder -stellen abgewickelt und dienen der effizienten Bearbeitung von Zwangsvollstreckungen, wie der Pfändung von Konten, Löhnen oder anderen Vermögenswerten. Ziel der zentralen Vollstreckungssachen ist es, eine schnelle und effektive Eintreibung von Schulden sicherzustellen und den Gläubigern zu ihrem Recht zu verhelfen, während die Rechte der Schuldner geschützt werden.