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Zuständige Behörde für 17358 Hammer a. d. Uecker

Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 17358 Hammer a. d. Uecker ist:

Amtsgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam - Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung

Justiz-Id: N1113


  • Behörde: Amtsgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam - Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung
  • Anschrift: Baustraße 9, 17389 Anklam
  • Postanschrift: Baustraße 9, 17389 Anklam
  • Telefon: 03973 2064-0
  • Fax: 03973 2064-650
  • E-Mail: verwaltung@ag-pasewalk.mv-justiz.de

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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.