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Zuständige Behörde für 21762 Osterbruch
Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 21762 Osterbruch ist:
Amtsgericht Otterndorf - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
Justiz-Id: P2611
- Behörde: Amtsgericht Otterndorf - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
- Anschrift: Am Großen Specken 6/7, 21762 Otterndorf
- Postanschrift: Postfach 11 62, 21758 Otterndorf
- Telefon: 04751 90202
- Fax: 04751 90237
- E-Mail: poststelle@ag-ott.niedersachsen.de
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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.