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Zuständige Behörde für 24568 Kaltenkirchen

Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 24568 Kaltenkirchen ist:

Amtsgericht Norderstedt - Zwangsversteigerung/-verwaltung -

Justiz-Id: X1526


  • Behörde: Amtsgericht Norderstedt - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
  • Anschrift: Rathausallee 80, 22846 Norderstedt
  • Postanschrift: Rathausallee 80, 22846 Norderstedt
  • Telefon: 040 52606-0
  • Fax: 040 52606-222
  • E-Mail: verwaltung@ag-norderstedt.landsh.de

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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.