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Zuständige Behörde für 29364 Langlingen

Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 29364 Langlingen ist:

Amtsgericht Celle - Zwangsversteigerung/-verwaltung -

Justiz-Id: P2503


  • Behörde: Amtsgericht Celle - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
  • Anschrift: Mühlenstraße 8, 29221 Celle
  • Postanschrift: Postfach 11 04, 29201 Celle
  • Telefon: 05141 2060
  • Fax: 05141 206757
  • E-Mail: poststelle@ag-ce.niedersachsen.de

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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.