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Zuständige Behörde für 38822 Groß Quenstedt

Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 38822 Groß Quenstedt ist:

Amtsgericht Halberstadt - Zwangsversteigerung/-verwaltung -

Justiz-Id: W1204


  • Behörde: Amtsgericht Halberstadt - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
  • Anschrift: Richard-Wagner-Straße 52, 38820 Halberstadt
  • Postanschrift: Postfach 15 41, 38805 Halberstadt
  • Telefon: 03941 6700
  • Fax: 03941 670272
  • E-Mail: ag-hbs@justiz.sachsen-anhalt.de

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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.