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Zuständige Behörde für 39221 Bördeland
Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 39221 Bördeland ist:
Amtsgericht Schönebeck - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
Justiz-Id: W1213
- Behörde: Amtsgericht Schönebeck - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
- Anschrift: Friedrichstraße 96, 39218 Schönebeck (Elbe)
- Postanschrift: Postfach 15 51, 39212 Schönebeck (Elbe)
- Telefon: 03928 7820
- Fax: 03928 782 20144
- E-Mail: ag-sbk@ustiz.sachsen-anhalt.de
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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.