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Zuständige Behörde für 39291 Genthin
Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 39291 Genthin ist:
Amtsgericht Burg - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
Justiz-Id: W1201
- Behörde: Amtsgericht Burg - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
- Anschrift: In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
- Postanschrift: Postfach 13 34, 39283 Burg
- Telefon: 03921 9130
- Fax: 03921 913111
- E-Mail: ag-brg@justiz.sachsen-anhalt.de
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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.