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Zuständige Behörde für 39444 Hecklingen

Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 39444 Hecklingen ist:

Amtsgericht Aschersleben - Zwangsversteigerung/-verwaltung -

Justiz-Id: W1101


  • Behörde: Amtsgericht Aschersleben - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
  • Anschrift: Theodor-Römer-Weg 3, 06449 Aschersleben
  • Postanschrift: Theodor-Römer-Weg 3, 06449 Aschersleben
  • Telefon: 03473 8800
  • Fax: 03473 880188
  • E-Mail: ag-asl@justiz.sachsen-anhalt.de

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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.