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Zuständige Behörde für 40764 Langenfeld (Rheinland)
Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 40764 Langenfeld (Rheinland) ist:
Amtsgericht Langenfeld (Rheinland) - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
Justiz-Id: R1105
- Behörde: Amtsgericht Langenfeld (Rheinland) - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
- Anschrift: Hauptstraße 15, 40764 Langenfeld (Rheinland)
- Postanschrift: Postfach 11 62, 40736 Langenfeld (Rheinland)
- Telefon: 02173 902-0
- Fax: 02173 902-110
- E-Mail: poststelle@ag-langenfeld.nrw.de
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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.