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Zuständige Behörde für 48529 Nordhorn
Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 48529 Nordhorn ist:
Amtsgericht Nordhorn - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
Justiz-Id: P3312
- Behörde: Amtsgericht Nordhorn - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
- Anschrift: Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn
- Postanschrift: Postfach 11 29, 48501 Nordhorn
- Telefon: 05921 7010
- Fax: 05921 701117
- E-Mail: poststelle@ag-noh.niedersachsen.de
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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.