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Zuständige Behörde für 48612 Horstmar
Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 48612 Horstmar ist:
Amtsgericht Steinfurt - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
Justiz-Id: R2706
- Behörde: Amtsgericht Steinfurt - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
- Anschrift: Gerichtstraße 2, 48565 Steinfurt
- Postanschrift: Postfach 11 40, 48541 Steinfurt
- Telefon: 02551 66-0
- Fax: 02551 66-155
- E-Mail: poststelle@ag-steinfurt.nrw.de
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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.