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Zuständige Behörde für 55590 Meisenheim
Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 55590 Meisenheim ist:
Amtsgericht Bad Kreuznach - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
Justiz-Id: T2101
- Behörde: Amtsgericht Bad Kreuznach - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
- Anschrift: John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach
- Postanschrift: Postfach 16 49, 55506 Bad Kreuznach
- Telefon: 0671 708-0
- Fax: 0671 708-2272
- E-Mail: agkh@ko.jm.rlp.de
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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.