Suche nach Angelegenheit
Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.
Zuständige Behörde für 64342 Seeheim-Jugenheim
Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 64342 Seeheim-Jugenheim ist:
Amtsgericht Darmstadt - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
Justiz-Id: M1103
- Behörde: Amtsgericht Darmstadt - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
- Anschrift: Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt
- Postanschrift: Postfach 11 09 51, 64224 Darmstadt
- Telefon: 06151 992-0
- Fax: 0611 32761-8214
- E-Mail: verwaltung@ag-darmstadt.justiz.hessen.de
Hier Produkte bestellen
"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.