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Zuständige Behörde für 66540 Neunkirchen
Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 66540 Neunkirchen ist:
Amtsgericht Neunkirchen - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
Justiz-Id: V1105
- Behörde: Amtsgericht Neunkirchen - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
- Anschrift: Knappschaftsstraße 16, 66538 Neunkirchen
- Postanschrift: Postfach 11 04, 66511 Neunkirchen
- Telefon: 06821 106-01
- Fax: 06821 106-100
- E-Mail: poststelle@agnk.justiz.saarland.de
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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.