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Zuständige Behörde für 72364 Obernheim

Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 72364 Obernheim ist:

Amtsgericht Albstadt - Zwangsversteigerung/-verwaltung -

Justiz-Id: B2202


  • Behörde: Amtsgericht Albstadt - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
  • Anschrift: Gartenstraße 17, 72458 Albstadt
  • Postanschrift: Postfach 1, 72421 Albstadt
  • Telefon: 07431 923-0
  • Fax: 07431 923-200
  • E-Mail: poststelle@agalbstadt.justiz.bwl.de

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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.