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Zuständige Behörde für 85395 Attenkirchen
Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 85395 Attenkirchen ist:
Amtsgericht Landshut - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
Justiz-Id: D2404
- Behörde: Amtsgericht Landshut - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
- Anschrift: Maximilianstraße 22, 84028 Landshut
- Postanschrift: Maximilianstraße 22, 84028 Landshut
- Telefon: 0871 84-0
- Fax: 0871 84-1267
- E-Mail: poststelle@ag-la.bayern.de
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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.