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Zuständige Behörde für 89438 Holzheim

Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 89438 Holzheim ist:

Amtsgericht Nördlingen - Zwangsversteigerung/-verwaltung -

Justiz-Id: D2108


  • Behörde: Amtsgericht Nördlingen - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
  • Anschrift: Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen
  • Postanschrift: Postfach 11 11, 86711 Nördlingen
  • Telefon: 09081 2109-0
  • Fax: 09081 2109-90
  • E-Mail: poststelle@ag-noe.bayern.de

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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.