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Zuständige Behörde für 91284 Neuhaus a.d. Pegnitz
Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 91284 Neuhaus a.d. Pegnitz ist:
Amtsgericht Nürnberg - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
Justiz-Id: D3310
- Behörde: Amtsgericht Nürnberg - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
- Anschrift: Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg
- Postanschrift: 90327 Nürnberg
- Telefon: 0911 321-01
- Fax: 0911 321-2878
- E-Mail: poststelle@ag-n.bayern.de
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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.