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Zuständige Behörde für 93473 Arnschwang
Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 93473 Arnschwang ist:
Amtsgericht Regensburg - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
Justiz-Id: D3410
- Behörde: Amtsgericht Regensburg - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
- Anschrift: Augustenstraße 3, 93049 Regensburg
- Postanschrift: 93066 Regensburg
- Telefon: 0941 2003-0
- Fax: 0941 2003-420
- E-Mail: poststelle@ag-r.bayern.de
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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.