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Zuständige Behörde für 99326 Stadtilm

Angelegenheit: Zwangsversteigerungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsversteigerungssachen in 99326 Stadtilm ist:

Amtsgericht Arnstadt - Zwangsversteigerung/-verwaltung -

Justiz-Id: Y1102


  • Behörde: Amtsgericht Arnstadt - Zwangsversteigerung/-verwaltung -
  • Anschrift: Längwitzer Straße 26, 99310 Arnstadt
  • Postanschrift: Postfach 14 64, 99304 Arnstadt
  • Telefon: 03628 93300
  • Fax: 03628 933033
  • E-Mail: agarn.pressestelle@justiz.thueringen.de

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"Zwangsversteigerungssachen" bezieht sich auf rechtliche Verfahren, bei denen Immobilien oder andere Vermögenswerte zwangsweise durch ein Gericht versteigert werden, um offene Schulden des Eigentümers zu begleichen. Dieses Verfahren wird oft eingeleitet, wenn der Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen, wie z. B. Hypothekenschulden, nicht mehr erfüllen kann. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und der Erlös wird zur Tilgung der Schulden verwendet. Zwangsversteigerungssachen sind in Deutschland durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und unterliegen speziellen rechtlichen Vorschriften und Abläufen, um die Rechte aller Beteiligten zu schützen.