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Zuständige Behörde für 01990 Großkmehlen

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 01990 Großkmehlen ist:

Amtsgericht Senftenberg

Justiz-Id: G1111


  • Behörde: Amtsgericht Senftenberg
  • Anschrift: Steindamm 8, 01968 Senftenberg
  • Postanschrift: Steindamm 8, 01968 Senftenberg
  • Telefon: 03573 7040
  • Fax: 03573 704354
  • E-Mail: verwaltung@agsfb.brandenburg.de

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.