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Zuständige Behörde für 03185 Drachhausen

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 03185 Drachhausen ist:

Amtsgericht Cottbus

Justiz-Id: G1103


  • Behörde: Amtsgericht Cottbus
  • Anschrift: Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus
  • Postanschrift: Postfach 10 06 42, 03006 Cottbus
  • Telefon: 0355 63720
  • Fax: 0355 6372200
  • E-Mail: verwaltung@agcb.brandenburg.de

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.