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Zuständige Behörde für 04651 Bad Lausick
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 04651 Bad Lausick ist:
Amtsgericht Grimma
Justiz-Id: U1306
- Behörde: Amtsgericht Grimma
- Anschrift: Klosterstraße 9, 04668 Grimma
- Postanschrift: Postfach 12 56, 04662 Grimma
- Telefon: 03437 9852-0
- Fax: 03437 9852-500
- E-Mail: verwaltung@aggrm.justiz.sachsen.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.