Suche nach Angelegenheit
Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.
Zuständige Behörde für 06528 Blankenheim
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 06528 Blankenheim ist:
Amtsgericht Sangerhausen
Justiz-Id: W1120
- Behörde: Amtsgericht Sangerhausen
- Anschrift: Markt 3, 06526 Sangerhausen
- Postanschrift: Postfach 10 12 12, 06512 Sangerhausen
- Telefon: 03464 2530
- Fax: 03464 253101
- E-Mail: ag-sgh@justiz.sachsen-anhalt.de
Hier Produkte bestellen
Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.