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Zuständige Behörde für 07778 Hainichen

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 07778 Hainichen ist:

Amtsgericht Jena

Justiz-Id: Y1206


  • Behörde: Amtsgericht Jena
  • Anschrift: Rathenaustraße 13, 07745 Jena
  • Postanschrift: Postfach 10 08 29, 07708 Jena
  • Telefon: 03641 3070
  • Fax: 03641 307200
  • E-Mail: agjen.poststelle@justiz.thueringen.de

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.