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Zuständige Behörde für 15910 Bersteland
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 15910 Bersteland ist:
Amtsgericht Lübben (Spreewald)
Justiz-Id: G1110
- Behörde: Amtsgericht Lübben (Spreewald)
- Anschrift: Gerichtsstraße 2 - 3, 15907 Lübben (Spreewald)
- Postanschrift: Postfach 14 45, 15904 Lübben (Spreewald)
- Telefon: 03546 221-0
- Fax: 03546 221-265
- E-Mail: verwaltung@agln.brandenburg.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.