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Zuständige Behörde für 16845 Breddin
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 16845 Breddin ist:
Amtsgericht Neuruppin
Justiz-Id: G1309
- Behörde: Amtsgericht Neuruppin
- Anschrift: Karl-Marx-Straße 18 a, 16816 Neuruppin
- Postanschrift: Postfach 13 52, 16802 Neuruppin
- Telefon: 03391 395-0
- Fax: 03391 395-102
- E-Mail: verwaltung@agnp.brandenburg.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.