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Zuständige Behörde für 18609 Ostseebad Binz
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 18609 Ostseebad Binz ist:
Amtsgericht Stralsund Zweigstelle Bergen auf Rügen
Justiz-Id: N1401
- Behörde: Amtsgericht Stralsund Zweigstelle Bergen auf Rügen
- Anschrift: Schulstraße 1, 18528 Bergen auf Rügen
- Postanschrift: Postfach 11 61, 18521 Bergen auf Rügen
- Telefon: 03838 8044-0
- Fax: 03838 2525-76
- E-Mail: verwaltung@ag-stralsund.mv-justiz.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.