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Zuständige Behörde für 22848 Norderstedt
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 22848 Norderstedt ist:
Amtsgericht Norderstedt
Justiz-Id: X1526
- Behörde: Amtsgericht Norderstedt
- Anschrift: Rathausallee 80, 22846 Norderstedt
- Postanschrift: Rathausallee 80, 22846 Norderstedt
- Telefon: 040 52606-0
- Fax: 040 52606-222
- E-Mail: verwaltung@ag-norderstedt.landsh.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.