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Zuständige Behörde für 23779 Neukirchen
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 23779 Neukirchen ist:
Amtsgericht Oldenburg (Holstein)
Justiz-Id: X1724
- Behörde: Amtsgericht Oldenburg (Holstein)
- Anschrift: Göhler Straße 90, 23758 Oldenburg (Holstein)
- Postanschrift: Göhler Straße 90, 23758 Oldenburg (Holstein)
- Telefon: 04361 6240
- Fax: 04361 80576
- E-Mail: verwaltung@ag-oldenburg.landsh.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.