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Zuständige Behörde für 23936 Bernstorf

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 23936 Bernstorf ist:

Amtsgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen

Justiz-Id: N1311


  • Behörde: Amtsgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen
  • Anschrift: Bahnhofstraße 2 - 4, 23936 Grevesmühlen
  • Postanschrift: Postfach 12 63, 23932 Grevesmühlen
  • Telefon: 03841 4808-720
  • Fax: 03841 4808-721
  • E-Mail: verwaltung@ag-wismar.mv-justiz.de

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.