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Zuständige Behörde für 24161 Altenholz
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 24161 Altenholz ist:
Amtsgericht Eckernförde
Justiz-Id: X1514
- Behörde: Amtsgericht Eckernförde
- Anschrift: Reeperbahn 45 - 47, 24340 Eckernförde
- Postanschrift: Postfach 11 07, 24331 Eckernförde
- Telefon: 04351 7153
- Fax: 04351 715480
- E-Mail: verwaltung@ag-eckernfoerde.landsh.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.