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Zuständige Behörde für 25336 Elmshorn
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 25336 Elmshorn ist:
Amtsgericht Elmshorn
Justiz-Id: X1312
- Behörde: Amtsgericht Elmshorn
- Anschrift: Bismarckstraße 8, 25335 Elmshorn
- Postanschrift: Bismarckstraße 8, 25335 Elmshorn
- Telefon: 04121 232-0
- Fax: 04121 232-444
- E-Mail: verwaltung@ag-elmshorn.landsh.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.