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Zuständige Behörde für 25792 Neuenkirchen
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 25792 Neuenkirchen ist:
Amtsgericht Meldorf
Justiz-Id: X1319
- Behörde: Amtsgericht Meldorf
- Anschrift: Domstraße 1, 25704 Meldorf
- Postanschrift: Postfach 8 24, 25697 Meldorf
- Telefon: 04832 87-0
- Fax: 04832 87-1111
- E-Mail: verwaltung@ag-meldorf.landsh.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.