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Zuständige Behörde für 36272 Niederaula
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 36272 Niederaula ist:
Amtsgericht Bad Hersfeld
Justiz-Id: M1305
- Behörde: Amtsgericht Bad Hersfeld
- Anschrift: Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld
- Postanschrift: Postfach 11 52, 36221 Bad Hersfeld
- Telefon: 06621 203-0
- Fax: 0611 32761-8093
- E-Mail: verwaltung@ag-badhersfeld.justiz.hessen.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.