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Zuständige Behörde für 39221 Bördeland
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 39221 Bördeland ist:
Amtsgericht Schönebeck
Justiz-Id: W1213
- Behörde: Amtsgericht Schönebeck
- Anschrift: Friedrichstraße 96, 39218 Schönebeck (Elbe)
- Postanschrift: Postfach 15 51, 39212 Schönebeck (Elbe)
- Telefon: 03928 7820
- Fax: 03928 782 20144
- E-Mail: ag-sbk@justiz.sachsen-anhalt.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.