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Zuständige Behörde für 41379 Brüggen

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 41379 Brüggen ist:

Amtsgericht Nettetal

Justiz-Id: R1404


  • Behörde: Amtsgericht Nettetal
  • Anschrift: Steegerstraße 61, 41334 Nettetal
  • Postanschrift: Postfach 11 63, 41301 Nettetal
  • Telefon: 02153 9151-0
  • Fax: 02153 9151-11
  • E-Mail: poststelle@ag-nettetal.nrw.de

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.