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Zuständige Behörde für 49779 Niederlangen

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 49779 Niederlangen ist:

Amtsgericht Papenburg

Justiz-Id: P3314


  • Behörde: Amtsgericht Papenburg
  • Anschrift: Hauptkanal Links 28, 26871 Papenburg
  • Postanschrift: Postfach 11 52, 26851 Papenburg
  • Telefon: 04961 9240
  • Fax: 04961 924155
  • E-Mail: agpap-poststelle@justiz.niedersachen.de

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.