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Zuständige Behörde für 55270 Bubenheim
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 55270 Bubenheim ist:
Amtsgericht Bingen am Rhein
Justiz-Id: T2302
- Behörde: Amtsgericht Bingen am Rhein
- Anschrift: Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein
- Postanschrift: Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein
- Telefon: 06721 908-0
- Fax: 06721 908-170
- E-Mail: agbi@ko.jm.rlp.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.