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Zuständige Behörde für 55578 Gau-Weinheim
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 55578 Gau-Weinheim ist:
Amtsgericht Alzey
Justiz-Id: T2301
- Behörde: Amtsgericht Alzey
- Anschrift: Schlossgasse 32, 55232 Alzey
- Postanschrift: Postfach 11 80, 55219 Alzey
- Telefon: 06731 9520-0
- Fax: 06731 9520-20
- E-Mail: agaz@ko.jm.rlp.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.