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Zuständige Behörde für 56357 Auel
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 56357 Auel ist:
Amtsgericht Sankt Goar
Justiz-Id: T2216
- Behörde: Amtsgericht Sankt Goar
- Anschrift: Bismarckweg 3 - 4, 56329 Sankt Goar
- Postanschrift: Postfach 11 52, 56325 Sankt Goar
- Telefon: 06741 910-0
- Fax: 06741 910-260
- E-Mail: aggoa@ko.jm.rlp.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.