Suche nach Angelegenheit

Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.

Zuständige Behörde für 58579 Schalksmühle

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 58579 Schalksmühle ist:

Amtsgericht Lüdenscheid

Justiz-Id: R2605


  • Behörde: Amtsgericht Lüdenscheid
  • Anschrift: Dukatenweg 6, 58507 Lüdenscheid
  • Postanschrift: Postfach 16 69, 58505 Lüdenscheid
  • Telefon: 02351 5677-0
  • Fax: 02351 5677-111
  • E-Mail: poststelle@ag-luedenscheid.nrw.de

Hier Produkte bestellen
Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.