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Zuständige Behörde für 59067 Hamm

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 59067 Hamm ist:

Amtsgericht Hamm

Justiz-Id: R2404


  • Behörde: Amtsgericht Hamm
  • Anschrift: Borbergstraße 1, 59065 Hamm
  • Postanschrift: Postfach 11 41, 59001 Hamm
  • Telefon: 02381 909-0
  • Fax: 02381 909-222
  • E-Mail: poststelle@ag-hamm.nrw.de

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.