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Zuständige Behörde für 63500 Seligenstadt

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 63500 Seligenstadt ist:

Amtsgericht Seligenstadt

Justiz-Id: M1117


  • Behörde: Amtsgericht Seligenstadt
  • Anschrift: Klein Welzheimer Straße 1, 63500 Seligenstadt
  • Postanschrift: Postfach 11 64, 63487 Seligenstadt
  • Telefon: 06182 931-0
  • Fax: 06182 931-150
  • E-Mail: verwaltung@ag-seligenstadt.justiz.hessen.de

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.