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Zuständige Behörde für 63879 Weibersbrunn

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 63879 Weibersbrunn ist:

Amtsgericht Aschaffenburg

Justiz-Id: D4102


  • Behörde: Amtsgericht Aschaffenburg
  • Anschrift: Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg
  • Postanschrift: Postfach 10 13 49, 63709 Aschaffenburg
  • Telefon: 06021 398-0
  • Fax: 09621 96241-0338
  • E-Mail: poststelle@ag-ab.bayern.de

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.