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Zuständige Behörde für 63928 Eichenbühl
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 63928 Eichenbühl ist:
Amtsgericht Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg
Justiz-Id: D4104
- Behörde: Amtsgericht Obernburg am Main Zweigstelle Miltenberg
- Anschrift: Hauptstraße 29, 63897 Miltenberg
- Postanschrift: Postfach 11 40, 63881 Miltenberg
- Telefon: 06022 628-0
- Fax: 049 9621962413981
- E-Mail: poststelle@ag-obb.bayern.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.