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Zuständige Behörde für 64342 Seeheim-Jugenheim

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 64342 Seeheim-Jugenheim ist:

Amtsgericht Darmstadt

Justiz-Id: M1103


  • Behörde: Amtsgericht Darmstadt
  • Anschrift: Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt
  • Postanschrift: Postfach 11 09 51, 64224 Darmstadt
  • Telefon: 06151 992-0
  • Fax: 0611 32761-8214
  • E-Mail: verwaltung@ag-darmstadt.justiz.hessen.de

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.